Du möchtest etwas in deiner Stadt verändern? Du möchtest dich aktiv Beteiligen? Werde Mitglied im Schülerparlament Erfurt und vertrete die Interesse deiner Mitschüler auf kommunaler Ebene. Die folgenden Schritte helfen dir dabei, einen Überblick zu erlangen und eine Mitgliedschaft anzutreten.
Fühl' dich eingeladen, unsere Arbeit zu erkunden. Auf der Startseite findest du einen Kalender mit anstehenden Terminen. Möchtest du dich mit inhaltlichen Themen auseinandersetzen? Dann erkunde unsere Ausschüsse und nimm als Zuschauer an einer Ausschusssitzung teil. Du bist am angewandten Parlamentarismus interessiert? Kontaktiere den Vorstand und lass' dich als Gast zur nächsten Vollversammlung einladen, um das Schülerparlament in Aktion zu sehen.
Du weißt, wie du dich beteiligen möchtest? Bringe in Erfahrung, ob deine Schule bereits Delegierte in das Schülerparlament entsendet. Frage hierzu in deinem Schulsekretariat oder direkt beim Vorstand an. Wir helfen dir weiter! Sollte deine Schule bereits Delegierte entsenden, kannst du über diesen Weg in Erfahrung bringen, wann die nächsten Wahlen abgehalten werden.
Das Schülerparlament Erfurt besteht aus Delegierten und berufenen Mitgliedern. Die Art deiner Mitgliedschaft entscheidet über die Art und Weise deiner Beteiligung im Parlament. Informiere dich im folgenden über die Vor- und Nachteile der Mitgliedschaftsformen:
Aufgabe: Vertreten deiner Mitschüler im Parlament
Als Delegierter vertrittst du die Interessen deiner Mitschüler und triffst Entscheidungen über Anträge, die das inhaltliche Profil unseres Parlaments gemäß deiner Vorstellungen beeinflussen.
Arbeitsturnus: 3x Vollversammlungen im Jahr
Das Schülerparlament Erfurt trifft sich in der Regel auf insgesamt drei Vollversammlungen im Jahr in Präsenz im Ratssitzungssaal des Erfurter Rathauses. Dort werden inhaltliche Themen im Rahmen der Antragsdebatte besprochen, Ausschüsse beauftragt und Vorstände gewählt. Jeder Delegierter kann einen Antrag in die Vollversammlung des Schülerparlaments einbringen, und Veränderungen für seine Schule, seinen Stadtteil oder die gesamte Stadt erwirken.
Rechte & Pflichten:
Delegierte haben das Recht auf einen Zugang im Intranet des Schülerparlaments. Sie erhalten eine eigene Mail-Adresse für Ihre kommunale Vertretungsarbeit. Delegierte haben die Möglichkeit, Anträge jeglicher Art in die Vollversammlung einzubringen. Sie können sich in den Ausschüssen des Schülerparlaments beteiligen, alle 2 Jahre zur Wahl in den Vorstand des Schülerparlaments kandidieren und dort Positionen in den Ausschüssen der Landeshauptstadt Erfurt, im Dachverband der Kinder- und Jugendgremien Thüringen, folglich im Landesjugendhilfeausschuss und in der Bundeskonferenz der Landesverbände der Jugendbeteiligungsgremien belegen.
Delegierte haben die Pflicht, sich regelmäßig an den Arbeitstreffen des Schülerparlaments zur beteiligen und die Interessen Ihrer Mitschüler nach bestem Wissen und Gewissen gegenüber dem Gremium und der Landeshauptstadt Erfurt zu vertreten
Aufgabe: Inhaltliche Arbeit zu einem Thema
Berufene Mitglieder werden vom Vorstand zur Arbeit an bestimmten Themengebieten berufen. Sie arbeiten meist in Ausschüssen und helfen bei der Organisation von Projekten.
Arbeitsturnus: Regelmäßige Ausschusstreffen
Als berufenes Mitglied entscheidest du über die Art deiner Arbeit im Schülerparlament. Du kannst dich an der Organisation von Projekten beteiligen, Teamer auf Veranstaltungen sein oder inhaltliche Themengebiete erforschen und bearbeiten. Als Ausschussmitglied kommst du regelmäßig mit anderen Ausschussmitgliedern zusammen und bearbeitest verschiedene Themen.
Rechte & Pflichten:
Berufene Mitglieder haben das Recht auf einen Zugang im Intranet des Schülerparlaments. Sie erhalten eine eigene Mail-Adresse für Ihre inhaltliche Arbeit. Sie haben die Möglichkeit, sich in Ausschüssen zu beteiligen und Anträge zu ihrem Themenfeld auf der Vollversammlung einzubringen. Sie können sich alle 2 Jahre zur Wahl in den Vorstand des Schülerparlaments kandidieren und dort Positionen in den Ausschüssen der Landeshauptstadt Erfurt, im Dachverband der Kinder- und Jugendgremien Thüringen, folglich im Landesjugendhilfeausschuss und in der Bundeskonferenz der Landesverbände der Jugendbeteiligungsgremien belegen.
Berufene Mitglieder haben die Pflicht, sich in Ihren Themengebieten zu engagieren. Endet die Arbeit am Themengebiet, endet auch die Berufung im Schülerparlament.
Im Delegationsleitfaden findest du alle weiteren Informationen zur Organisation einer Wahl. Sollte deine Schule noch keine Delegierten entsenden, kannst du die Organisation einer Wahl gemeinsam mit deinen Schulsozialarbeitern oder deiner Schulleitung absprechen. Zur Bestätigung deiner Wahl benötigt es ein Formular mit Schulstempel. Sollte deine Schule bereits Delegierte entsenden und / oder erst kürzlich gewählt haben, kann es für dich sinnvoller sein, dich in das Schülerparlament berufen zu lassen.
Mithilfe eines Berufungsantrags wirst du berufenes Mitglied im Schülerparlament Erfurt. Der Vorstand nimmt deinen Antrag entgegen und entscheidet über deine Berufung. Beachte: Zur Berufung muss immer ein inhaltlicher Schwerpunkt, so zum Beispiel die angestrebte Arbeit in einem Ausschuss vorliegen. Möchtest du einfach dabei sein, ist die Delegation die bessere Wahl für dich. Als berufenes Mitglied hast du zudem nur ein eingeschränktes Stimm- und Antragsrecht auf Vollversammlungen des Schülerparlaments
Den Vorstand erreichst du unter vorstand@sp-erfurt.de. Schicke uns dein Delegationsformular / deinen Antrag auf Berufung per Mail, damit wir dich im Schülerparlament Willkommen heißen können. Du erhälst auch eine vorname.nachname@sp-erfurt.de Mail, um mit uns in Kontakt zu bleiben.
Als Mitglied des Schülerparlaments erhältst du nun Einladungen zu Vollversammlungen und anderen Veranstaltungen des Schülerparlaments auf deine sp-erfurt.de Mail. Einladungen zu Vollversammlungen werden außerdem per Brief an deine Schule gesendet.
Willkommen im Schülerparlament!